Graf Eberhard im Barte

Eberhard I. im Bart von Württemberg (1445-1496) war seit 1457 als Eberhard V. Graf von Württemberg-Urach und ab 1482 auch von Württemberg-Stuttgart sowie seit 1495 als Eberhard I. der erste regierende Herzog von Württemberg und Teck

In die 36-jährige Herrschaft Herzog Eberhards im Bart fallen die Wiedervereinigung des geteilten Württemberg, die Gründung der Landesuniversität Tübingen und die Erhebung der Grafschaft zum Herzogtum. Kaum ein anderer Regent Württembergs wird in der Historiographie vergleichbar positiv beurteilt.

Der jung ins Amt gekommene Graf Eberhard stellte sich den Herausforderungen seiner Zeit mit der ab 1472 nachweisbaren Lebensdevise „Attempto“ („Ich wag’s“).

Obwohl selbst lateinunkundig, schätzte Eberhard die literarische Bildung und die intellektuelle Bewegung des Humanismus hoch und ließ für sich eine große Zahl lateinischer Texte ins Deutsche übersetzen. Hier arbeitete für ihn vor allem der Uracher Schönschreiber und Buchmaler Stephan Schriber. Reste seiner umfangreichen Bibliothek sind erhalten geblieben.


Motiviert von seiner Mutter Mechthild von der Pfalz, ließ Eberhard das Sindelfinger Stift nach Tübingen verlegen und begründete hier 1477 die Universität Tübingen. Zudem holte er die „Brüder vom gemeinsamen Leben“, eine Gemeinschaft der „Devotio moderna“, und einen ihrer führenden Vertreter, Gabriel Biel, ins Land und ließ in Urach, Dettingen an der Erms, Herrenberg, Einsiedel bei Tübingen und Tachenhausen Stifte errichten. Als intellektueller Vertrauter und Gelehrter Rat des Grafen spielte der Humanist Johannes Nauclerus eine entscheidende Rolle, der auch erster Rektor und später Kanzler der Universität wurde.

Von Februar bis April 1482 begleitete der bedeutende Humanist Johannes Reuchlin Graf Eberhard auf dessen Reise nach Rom, bei der mit Papst Sixtus IV. erfolgreich vor allem über die personelle und finanzielle Trennung der Universität vom Tübinger Sankt-Georg-Stift verhandelt wurde.

Ein besonderes Anliegen war Eberhard die Kirchen- und Klosterreform bzw. die Durchsetzung einer staatlichen Finanzaufsicht.

Mit dem Münsinger Vertrag gelang es Eberhard am 14. Dezember 1482, eine Wiedervereinigung der beiden Landesteile Württemberg-Urach und Württemberg-Stuttgart zu erreichen. Im selben Jahr verlieh ihm Papst Sixtus IV. die Goldene Rose. Er verlegte die Residenz nach Stuttgart und regierte das wiedervereinigte Land.

Auf dem Reichstag zu Worms erhob König Maximilian I. die Grafschaft Württemberg am 21. Juli 1495 nach langen Verhandlungen zum Herzogtum und dabei Graf Eberhard V. zum Herzog von Württemberg und Teck.

Quelle: Wikipedia